Fach-Sozialbetreuer/in "Altenarbeit"

Hausruckviertel

Die Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding sind Gemeindeverbände in einem Zusammenschluss aller Gemeinden des jeweiligen Bezirkes, die nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes für die Erfüllung sozialer Aufgaben im örtlich zuständigen Bezirk verantwortlich sind.

 

Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

- abgeschlossene Ausbildung „Fach-Sozialbetreuer/-in Schwerpunkt Altenarbeit“ nach dem Oö.
   Sozialberufegesetz (oder gleichwertige Ausbildung)

Aufgaben:

- Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung nach dem Oö. Sozialberufegesetz und dem Gesundheits- und
   Krankenpflegegesetz vorgesehen sind
- Alltagsbegleitung und (psycho-) soziale Betreuung von älteren bzw. pflegebedürftigen Menschen
- Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit bzw. Fähigkeiten der Bewohner/innen
- Begleitung von Angehörigen und Freiwilligen

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen ach den dienstrechtlichen Vorschriften für alle Positionen/Verwendungen sind:

- österreichische (EU) Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf
   Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang
   zu gewähren sind wie Inländern)
- persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Unser Angebot:

- mitarbeiterfreundliche Unternehmenskultur
- gemeinsame Unternehmungen
- Fort- und Weiterbildung
- Möglichkeit zur Teil- und Vollzeitbeschäftigung
- 1 Stunde Zeitbonus bei Vollzeitbeschäftigung
- flexible Dienstplangestaltung
- Anrechnung von Vordienstzeiten
- Fahrtkostenzuschuss
- Einkaufsvergünstigungen
- familienfreundlicher Umgang
- erweiterte Karenz bis zum 5. Lebensjahr
- Kinderzulage
- Haushalts- und Schulbeihilfe
- gesundes, günstiges und leckeres Essen

Grundgehalt:

 

Funktionslaufbahn GD18 gemäß Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung iVm Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 zuzügl. 50 % Gehaltszulage auf GD17 und Pflegezuschlag (= mind. 2.741,57 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung)

 

 

 

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