Führungskraft im Gesundheits- und Sozialbereich
FH-Lehrgang in Kooperation mit der FH Kärnten
Dieser FH-Lehrgang bietet Mitarbeiter*innen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich eine praxisrelevante Weiterbildung, um für die komplexen Anforderungen im Führungsbereich sowohl in der Heimleitung als auch in der Pflegedienstleitung bestens gerüstet zu sein. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, welche es den Absolventen und Absolventinnen ermöglichen, leitende Funktionen im Sinne des § 17 Abs. 6 GuKG bzw. des § 11 Abs. 1 Oö. HVO zu übernehmen.
Nach den ersten 2 Semestern teilt sich der Lehrgang in
- Akademische*r Heimleiter*in und
- Akademische*r Gesundheits- und Pflegemanager*in
Akademische*r Gesundheits- und Pflegemanager*in nach § 17 Abs. 6 GuKG
Ausbildungsziele
Die Führungsaufgaben einer Pflegedienstleitung sind im GuKG verankert und umfassen
- die Verantwortung für die Qualität der Pflege und
- die Organisation der pflegerischen Maßnahmen
in der entsprechenden Einrichtung. Die Teilnehmer*innen erwerben im FH-Lehrgang umfangreiches Wissen über Pflege- und Gesundheitsstrukturen, Public Health, Qualitäts- und Projektmanagement aber auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Funktion der Pflegedienstleitung erfordert aber auch eine Vielzahl an sozialen Kompetenzen, daher werden kommunikative und führungsrelevante Fähigkeiten geschult. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, welche es den Absolvent/*innen ermöglichen, leitende Funktionen im Sinne des § 17 Abs. 6 GUKG zu übernehmen.
Zugangsvoraussetzungen
Potenzielle Teilnehmer*innen sind Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die eine Pflegedienstleitung innehaben bzw. eine solche anstreben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- DGKS oder DGKP
- aktuelles Dienstverhältnis im Gesundheits- und Pflegebereich
- EDV-Grundkenntnisse (office etc.)
Akademische*r Heimleiter*in nach §11 Abs. 1 Oö. HVO
Ausbildungsziele
Die bereits mit administrativen Aufgaben betrauten oder zukünftig für die Heimleitung vorgesehenen Mitarbeiter*innen von O.ö. Alten- und Pflegeheimen sollen die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Heimleitung nach §12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung LGBl.Nr. 29/1996 kompetent erfüllen können. Im FH-Lehrgang erlangen die Teilnehmer*innen umfangreiche organisatorische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Wissen zu Unternehmen Altendienste, Wohn- und Lebenswelten und Mitarbeiter*innenführung um ein Heim leiten zu können.
Die Funktion der Heimleitung erfordert aber auch eine Vielzahl an sozialen Kompetenzen, daher werden kommunikative und führungsrelevante Fähigkeiten geschult. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, welche es den Absolvent*innen ermöglichen, leitende Funktionen im Sinne des §11 Abs 1 Oö. HVO zu übernehmen.
Zugangsvoraussetzungen
Potenzielle Teilnehmer/innen sind Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die eine Heimleitung innehaben bzw. eine solche anstreben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- aktuelles Dienstverhältnis im Gesundheits- und Pflegebereich
- EDV-Grundkenntnisse (office etc.)
Kosten
- auf Anfrage
Organisation der Ausbildung
- Lehrveranstaltungssprache: Deutsch
- Dauer/Umfang: 4 Semester, 60 ECTS
- Studienplätze pro Jahr: 14
Abschluss
Akademische*r Heimleiter*in - Befähigung zur Übernahme leitender Funktionen im Sinne des § 11 Abs. 1 Oö.HVO bzw.
Akademische*r Gesundheits- und Pflegemanager*in - Befähigung zur Übernahme leitender Funktionen im Sinne des § 17 Abs. 6 GuKG
Ausbildungsstandorte
Altenbetreuungsschule des Landes Oberöstrreich, mind. 1 Block pro Semester an der FH Kärnten, Campus Feldkirchen
Termine
berufsbegleitend, Donnerstag bis Samstag