Fach-Sozialbetreuung Schwerpunkt Altenarbeit - FSBA

Ausbildungsmöglichkeiten

Fach-Sozialbetreuer*in mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (FSB "A") sind zuständig und kompetent für die ganzheitliche und individuelle soziale Betreuung älterer Menschen. Sie setzen Maßnahmen und die Lebensqualität von alten Menschen zu erhalten oder zu erhöhen.  Fach-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit arbeiten in Wohn- und Pflegehäusern, in der Hauskrankenpflege oder in Tagesbetreuungsstätten.

Wir bieten die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuer*in komplett inklusive Pflegeassistenz, berufsbegleitend für ausgebildete Pflegeassistent*innen oder als Junge Pflege an:

Bild: 2 Personen besprechen eine Skriptum

FSBA inklusive Pflegeassistenz

die komplette Ausbildung

Dauer

  • 2 bis 2,5 Jahre
  • 3 - 4 Schultage pro Woche
  • Praktikumsblöcke

Umfang

  • 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie
  • 1.200 Stunden Praxis

Aufnahmevoraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres bei Praktikumsbeginn
  • Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit.
  • positive Absolvierung der 9. Schulstufe
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren

Kosten

Die Ausbildungskosten trägt das Land Oberösterreich.

FSBA für Pflegeassistent*innen

die berufsbegleitende Ausbildung

Dauer

  • ca. 1 Jahr
  • ca . 2 Schultage pro Woche
  • Praktikumsblöcke in der Regel ohne theoretischen Unterricht

Umfang

  • 400 Unterrichtseinheiten Theorie
  • 400 Stunden Praxis

Aufnahmevoraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung in der Pflegehilfe oder Pflegeassistenz im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG)
  • Erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren

Kosten

Die Ausbildungskosten trägt das Land Oberösterreich.

FSBA -  Junge Pflege

für junge Menschen ab 16 Jahren

Dauer

  • 3 Jahre Theorie und Praxis
  • 5 Schultage pro Woche
  • Praktikumsblöcke ab dem 2. Ausbildungsjahr

Umfang

  • 2.590 Unterrichtseinheiten Theorie im Blocksystem
  • 1.200 Praxisstunden

Aufnahmevoraussetzungen

  • Positive Absolvierung der 9. Schulstufe
  • Vollendung des 16. Lebensjahres im Kalenderjahr des Ausbildungsbeginns
  • Die zur Erfüllung der zukünftigen Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Erfolgreich absolviertes Aufnahmegespräch

Kosten

Die Ausbildungskosten trägt das Land Oberösterreich.

Erasmus+

Das internationale Partnernetzwerk ermöglicht Aus- und Weiterbildung über Ländergrenzen hinaus und schärft den nötigen "Blick über den Tellerrand".

Bereits seit 2005 ist die Altenbetreuungsschule Partnerin im EU-Netzwerk Erasmus+, dem Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.
Über 200 unserer Auszubildenden haben bereits im Rahmen dieses Mobilitätsprogramms an den sieben Partner*innen-Einrichtungen in vier Ländern: Luxemburg, Deutschland, Italien und Spanien Praktika absolviert.

Erasmus

 

Informationen bezüglich finanzielle Unterstützung während der Ausbildungszeit

Oö. Pflegestipendium

Berufseinsteiger*innen und Umsteiger*innen erhalten während der Pflegeausbildung monatlich 600,– Euro. Das Oö. Pflegestipendium erhalten Berufsbilder in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie im Bereich der Behinderten- und Familienarbeit.

Wer kann das OÖ. Pflegestipendium beantragen?

Personen, die eine Ausbildung folgender Berufsbilder an einer oberösterreichischen Ausbildungsstätte absolvieren (und keine existenzsichernden Maßnahmen beziehen):

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege bzw. FH-Studiengang Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom- und Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit
  • Diplom- und Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit
  • Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung
  • Diplomsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Familienarbeit

 

Fachkräftestipendium

Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Schul- bzw. Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss vor mehr als zwei Jahren
  • Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der AMS-Beratung
  • Positives Ergebnis des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung

Abklärungen und Beantragungen persönlich beim AMS bei der/dem zuständigen AMS-Beraterin bzw. AMS-Berater.

 

Ich wollte schon immer einen sozialen Beruf ausüben. Einen Beruf erlernen, der Sinn macht. Als ich im Altersheim schnupperte, wusste ich, dass ich diesen Beruf ergreifen will.
Linda Gattringer