Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Hausruckviertel
Die Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding sind Gemeindeverbände in einem Zusammenschluss aller Gemeinden des jeweiligen Bezirkes, die nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes für die Erfüllung sozialer Aufgaben im örtlich zuständigen Bezirk verantwortlich sind.
Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
- allgemeines oder psychiatrisches Gesundheits- und Krankenpflegediplom (oder gleichwertige Ausbildung)
Erwünschte Voraussetzungen:
- einschlägige Berufserfahrung
- Kenntnisse/Erfahrung in der elektronischen Pflegedokumentation (vorzugsweise
Softwareprodukt CareCenter) sowie allg. EDV-Anwenderkenntnisse (MS Office)
- evtl. Zusatzausbildung: Validation, Basale Stimulation, Kinästhetik, Palliative Care, Praktikumsbegleitung etc.
- Verständnis im Umgang mit älteren Menschen und deren Angehörigen
- Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur Leistung eines unregelmäßigen Turnusdienstes mit Wochenend-,Feiertags- und
Nachtdiensten, Bereitschaftsdienst
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Aufgaben:
- alle Tätigkeiten, die im Berufsbild und den Tätigkeitsbereichen nach dem Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz vorgesehen sind
- eigenverantwortliche Mitwirkung bei der Umsetzung aktivierender ganzheitlicher Pflege
- Mitwirkung /-arbeit in der Grundpflege
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften für alle Positionen/Verwendungen sind:
- österreichische (EU) Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen
Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für
den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
- persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Unser Angebot:
- mitarbeiterfreundliche Unternehmenskultur
- gemeinsame Unternehmungen
- Fort- und Weiterbildung
- Möglichkeit zur Teil- und Vollzeitbeschäftigung
- 1 Stunde Zeitbonus bei Vollzeitbeschäftigung
- flexible Dienstplangestaltung
- Anrechnung von Vordienstzeiten
- Fahrtkostenzuschuss
- Einkaufsvergünstigungen
- familienfreundlicher Umgang
- erweiterte Karenz bis zum 5. Lebensjahr
- Kinderzulage
- Haushalts- und Schulbeihilfe
- gesundes, günstiges und leckeres Essen
Grundgehalt:
Funktionslaufbahn GD15 gemäß Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung iVm Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 zuzügl. Pflegezuschlag (= mind. 3.406,57 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung)